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ICH BERATE DICH GERNE!


Gerne informiere ich dich bei einem ersten Kontakt über mein Angebot und beantworte deine Fragen.

Marion Hartwich

Impressum

Steuer-ID: 22277/17700

Ausübung von Coaching Tätigkeiten

Im Rahmen der Coachings bzw. sind lediglich nachfolgende zulässig sind (sofern keine Heilbehandlung i.S.d. PsychThG oder dem HeilprG gegeben):

Beratung bezüglich Karriereplanung/-coaching, Bewerbungstraining, Entscheidungstraining bei Alltags- und beruflichen Fragen, (Selbst-)Motivationstraining, Zielfindung/Visionsentwicklung, Entspannungstechniken, Selbstmanagement (Umgang mit Problemen u. unangenehmen Situationen), Kommunikationsverbesserung, Präsentationscoaching, Konfliktmanagement, Führungskräftecoaching, Team-Coaching, Sport-Coaching, allgemeines mentales Training, Selbstmarketing, Flirten, Steigerung des Selbstbewusstseins, Stressbewältigung, Motivationshilfe bei akuten Krisen (Arbeitsplatzverlust, Trennung, Scheidung, Tod), allgemeine Lebensberatung, Konzentrationsstörungen, Lernschwäche (z.B. Legasthenie [8]), Schlafstörungen, Gesundheitscoaching, Unterstützung bei psychisch belastenden Konflikten, Verwendung von Trance/Hypnose. Dagegen unzulässig sind (evtl. zulässig mit Heilpraktikergewerbeschein) Diagnose oder Behandlung von: Phobien, Depressionen, Paranoia, Angstzuständen, Magersucht/Bulimie, Suchtkrankheiten, krankhaften Aggressionszuständen und Gewalttätigkeit, Allergien, Traumata, psychosomatischen Leiden und allen in den Aufstellungen DSM 3 und ICD-10 katalogisierten Krankheiten.


Quelle:https://www.anwalt.de/rechtstipps/coach-ein-berufsbild-ohne-gesetzliche-norm_028150.html


In den oben aufgeführten Ausführungen habe ich die von mir im Coaching angebotenen Umfang fett und grün markiert, so könnt ihr sicher sein, dass die Termine in dem gesetzlich vorgegeben Rahmen stattfindenden.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 02.03.2004 (1 BvR 784/03) beschlossen, den Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die geistige und spirituelle Heilung nicht die ärztliche Behandlung ersetzt.


Kurze Übersicht:

• Kein Ersatz einer ärztlichen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlung

• Keine Diagnosen oder Therapien im medizinischen und psychotherapeutischen Sinne

• Keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes

• Keine medizinische Betreuung

• Kein Heil- oder Linderungsversprechen


Aufklärung zu meiner Tätigkeit:

An dieser Stelle möchte ich meine Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass meine Coachings und Beratungen keine ärztliche oder fach-psychotherapeutische Behandlung und Betreuung ersetzen. Ich betreibe mit der Lebensberatung Glücksschmiede auch keine Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne. Ich erstelle des weiteren keine ärztlichen Diagnosen und führe keine ärztlichen oder fach-psychotherapeutischen Therapien durch.Ich empfehle und verschreibe auch keine Medikamente. Ich werde Dir auch nicht abraten, einen Arzt oder einen Heilpraktiker aufzusuchen. Ich darf kein Heilversprechen abgeben, damit keine falschen Hoffnungen geweckt werden.


Meine Coachings und  Beratungen sind darauf ausgerichtet, dass der Klient/-in mehr Vertrauen in seine/ihre eigene Heilungskräfte bekommt. Hierzu möchte ich dich mit den Angeboten in dem grün markierten Stellen beratend zur Seite stehen.


Der Erfolg der Coachings und Beratungen unter den Aspekten der integrativen und ganzheitlichen Sichtweise über den Auslöser der sinnvoll biologischen Symptome hängt im großen Maße von deiner Bereitschaft und dem Wunsch ab, die seelischen und körperlichen Zusammenhänge zu erkennen und zu verändern. In den Coachings und Beratungen darfst du lernen die (ER)Folge in deinem Leben eigenständig herbeizuführen, die Entscheidungen in der Eigenverantwortung zu treffen und somit das eigene Leben wunschgemäß zu verändern um dann sagen zu können, dass du deines eigenen Glückes Schmied bist.


Hinweise zur Krankenkasse:

Die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für die Aufwendungen.


Haftungsausschluß

 Haftung für Inhalte

Die Inhalte meiner Seite wurde mit  Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann ich und

die Erstellerin der Webseite – Tabea Hartwich – keine Gewähr übernehmen.


Als Anbieter unterliegen wir wir dem Telemediengesetz (TMG) gemäß den nachfolgend angeführten Paragraphen bin ich daher auch an Verpflichtungen

gebunden, auf die ich hiermit hinweise:


§ 7 Allgemeine Grundsätze

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.

§ 8 Durchleitung von Informationen

(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den

Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie

1.die Übermittlung nicht veranlasst,

2.den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und

3.die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet,

um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige

Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses

lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.


§9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

Diensteanbieter sind für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung, die allein dem Zweck dient, die Übermittlung fremder Informationen an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten, nicht verantwortlich, sofern sie

1.die Informationen nicht verändern,

2.die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachten,

3.die Regeln für die Aktualisierung der Informationen, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, beachten,

4.die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Informationen, die in weithin anerkannten und verwendeten

Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigen und

5.unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten haben,

dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat.

§ 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.


§ 10 Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände

bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.


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